Anhänger und Wohnwagen: | Fahrer von Kraftfahrzeugen, die einen Anhänger ziehen, wenn die Gesamtmasse des Fahrzeugkomplexes mehr als 3,5 Tonnen beträgt, gelten als betrunken, wenn ein Wert, der einem Blutalkoholspiegel von mehr als 0 Gramm entspricht, als berauscht gilt pro Liter